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§3

Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

2. Wer Mitglied werden will, hat dies schriftlich beim Verein zu beantragen Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

3. Das Mitglied hat einen von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrag zu zahlen.

4. Personen. die sich im besonderen Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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Mitgliedschaft
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